Mag. Anna Mogeritsch
Geschäftsführerin
+43 664 882 98 275
anna.mogeritsch@lp-experts.com
„Mein persönliches Motto: Stillstand ist Rückschritt. Um erfolgreich zu bleiben, muss man sich stetig weiterentwickeln und dynamisch bleiben.“
Unter Zeitarbeit oder Arbeitskräfteüberlassung versteht man das Dreiecksverhältnis zwischen Dienstnehmer, Dienstgeber und Beschäftigter. Der Arbeitnehmer schließt mit dem Zeitarbeitsunternehmen einen Dienstvertrag ab – das Zeitarbeitsunternehmen fungiert daher als rechtlicher Dienstgeber. Seine Tätigkeit übt der Angestellte jedoch im Rahmen der Arbeitskräfteüberlassung in einem anderen Betrieb aus. Er wird also an den sogenannten Beschäftiger überlassen.
In der folgenden Darstellung wird das Dreiecksverhältnis zwischen Zeitarbeitsfirma, Kunden sowie Arbeitnehmer dargestellt:
Unter Zeitarbeit versteht man also das Zusammenwirken zwischen der Zeitarbeitsfirma, dem Kunden also Arbeitgeber sowie dem Arbeitnehmer.
Wie ist die Zeitarbeit gesetzlich geregelt?
Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitskräfteüberlassung sind im Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, kurz AÜG, geregelt. Dadurch wird sichergestellt, dass Zeitarbeitsnehmer dem internen Personal in den Beschäftigerbetrieben gleichgestellt sind. Somit können die Vorteile der Zeitarbeit in jedem Fall im Vordergrund stehen.
Diese und viele weitere Vorteile stehen durch den Einsatz von Zeitarbeit zur Verfügung. Gerade in der heutigen Zeit wird durch den Einsatz von Zeitarbeit auf die schnelllebigen Marktsituationen reagiert:
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